Verlängerung von Jagdscheinen – dringend ab Dezember beantragen!

Mit der durch die Bundesregierung zuletzt im Rahmen des Sicherheitspakets durchgesetzten Änderung des Waffengesetzes hat es auch Änderungen im Verfahren zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen gegeben. Neben den bisher schon notwendigen Abfragen bei verschiedenen Behörden sind nun weitere dazugekommen. Leider bedeutet dies für die beteiligten Behörden, nicht nur neue Abläufe abzubilden, sondern auch notwendige Schnittstellen zu schaffen. Der Flaschenhals dürfte vermutlich insbesondere die waffenrechtliche Prüfung und die dazu einzuholenden Behördenauskünfte sein. Erst nach Eingang und Prüfung der eingeholten Auskünfte können die Kreispolizeibehörden (Waffenbehörden) das Ergebnis ihrer Prüfung den Unteren Jagdbehörden übermitteln.

Die Oberste Jagdbehörde in NRW und die zuständigen Unteren Jagdbehörden arbeiten derzeit im Austausch mit dem für das Waffenrecht zuständigen Innenministerium unter Hochdruck daran, organisatorische und rechtliche Fragen zu klären, um die kommendes Frühjahr anstehenden Jagdscheinverlängerungen dennoch sicherzustellen. Auch der LJV steht hierzu in ständiger Verbindung mit der Obersten Jagdbehörde aber auch mit dem NRW-Innenministerium. Gemeinsam muss derzeit versucht werden, die von der Bundesregierung auf die Länder verlagerten, von den Betroffenen vorhergesagten aber im Gesetzgebungsverfahren ignorierten Probleme im Interesse der Jägerinnen und Jäger zu lösen.

Die Oberste Jagdbehörde hat nun mit einem Erlass an die Unteren Jagdbehörden erst einmal sichergestellt, dass wenigstens die Antragsverfahren zur Verlängerung der Jagdscheine, deren Gültigkeit zum 31.03.2025 ausläuft, ab Dezember dieses Jahres durchgeführt werden können. Aktuell waren die Verfahren zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen ausgesetzt gewesen.

Für Jägerinnen und Jäger in NRW deren Jagdscheine zum 31.03.2025 auslaufen, ist es daher wichtig, rechtzeitig schon ab Dezember 2024 den Antrag auf Verlängerung bei der für sie zuständigen Unteren Jagdbehörde zu stellen. Welcher Antragsformulare es dazu bedarf, sollte bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde vor Antragstellung erfragt werden. Dabei bedarf es zur Antragstellung auch noch nicht des Nachweises der vorgeschriebenen Jagdhaftpflichtversicherung. Es ist ausreichend, diese nachträglich vorzulegen. Bei Einreichung eines Verlängerungsantrags erst im März 2025 ist nicht gewährleistet, dass die Jagdscheinverlängerung noch rechtzeitig bis zum 31.03.2025 erfolgt.

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