Mitteilung der unteren Jagdbehörde bzgl. Jagdscheinverlängerung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems am 31.10.2024 haben sich relevante Änderungen für die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen ergeben: Die erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen vor Erteilung des Jagdscheines werden jetzt nicht mehr durch die Unteren Jagdbehörden, sondern durch die Waffenbehörden durchgeführt. Das Ergebnis der Überprüfung wird der Unteren Jagdbehörde anschließend zur Verfügung gestellt.
Bei Verlängerungen und Ersterteilungen kann es in diesem Zusammenhang bis auf Weiteres zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommen, da die Zuverlässigkeitsüberprüfungen erst nach Antragstellung durchgeführt werden können. Verlängerungsanträge für Jagdscheine, deren Gültigkeit zum 31.03.2025 abläuft, können bereits im Dezember 2024 gestellt werden. Hierzu genügt zunächst die Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars. Die Versicherungsbestätigung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden, sofern diese bei Antragstellung noch nicht vorliegt.
Wenn die Überprüfung der Zuverlässigkeit abgeschlossen ist, meldet sich die Untere Jagdbehörde bei den Antragstellern. Für die abschließende Bearbeitung ist es dann erforderlich, dass der Jagdschein und der Nachweis über die gültige Jagdhaftpflichtversicherung vorgelegt werden. Von einer vorherigen Übersendung des Jagdscheines ist abzusehen.