Afrikanische Schweinepest

aus der „Infizierten Zone“ wird die sog. „Sperrzone II“

„Sperrzone I“ wird als Pufferzone um die „Sperrzone II“ eingerichtet

Sehr geehrte Jagdausübungsberechtigte,

sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein sind auf Grundlage des EU-Tierseuchenrechts und der Vorgaben der EU-Kommission die Restriktionszonen anzupassen. Aus der bisherigen „Infizierten Zone“ wird die „Sperrzone II“. Diese „Sperrzone II“ wird zukünftig von der „Sperrzone I“ (Pufferzone) umgrenzt.

Die Gebietskulisse der „Sperrzone II“ und die einzuhaltenden Auflagen entsprechen denen der bisher errichteten „Infizierten Zone“ (d. h. Infizierte Zone = Sperrzone II).

Die hierzu erlassenen Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein unter „Bekanntmachungen“ und unter dem Suchbegriff „Tiergesundheit, Afrikanische Schweinepest (ASP)“. Ebenso ist hier die gemeinsame Pressemitteilung der betroffenen Landkreise und des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu finden.

Zusammenfassend ist Folgendes in der neu eingerichteten „Sperrzone I“ (= Pufferzone) unter jagdlichen Gesichtspunkten zu beachten:

· Die Jagd auf Wildschweine ist in dieser Zone zu intensivieren.

· Bewegungsjagden sind in der „Sperrzone I“ auch auf Schwarzwild zulässig (aufgrund der Dynamik des ASP-Geschehens können diese auch wieder eingeschränkt werden).

· Sofern sich Ihr Revier in dieser „Sperrzone I“ befindet, kann über das erlegte Schwarzwild erst nach Vorliegen einer negativen ASP-Blutprobe frei verfügt werden. Die ASP-Blutprobe ist in dieser „Sperrzone I“ verpflichtend und kann weiterhin mit der Trichinenprobe an den bekannten Stellen eingeworfen werden. (Probenbegleitschein siehe Homepage, Suchbegriff „ASP“)

· Erst nach Freitestung dürfen die Tierkörper die „Sperrzone I“ verlassen.

· Das Aufbrechen soll vorzugsweise in Ihrer Wildkammer erfolgen (weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung zur „Sperrzone I“).

· Der Aufbruch ist unschädlich zu beseitigen. Alternativ kann dieser bis zur Freitestung des Tierkörpers (Ergebnis nach ca. 3 Tagen auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein) geschützt verwahrt werden. Hierzu eignet sich eine verschließbare Tonne. So ist sichergestellt, dass es durch den Transport der Aufbrüche (ohne Vorliegen der Testergebnisse) zu den bekannten Sammelstellen in Siegen oder Bad Berleburg nicht zu möglichen Kreuzkontaminationen zwischen den Revieren kommt.

Die dauerhafte Einrichtung von Plätzen zur Abgabe von Aufbrüchen und Zerwirkresten wird zurzeit mit den Kommunen abgestimmt.

· Auf das Verbringen der erlegten Wildschweine zur Verwahrung in einer Wildsammelstelle bis zum Vorliegen der negativen ASP-Blutprobe wird verzichtet und eine dezentrale Aufbewahrung favorisiert. So ist sichergestellt, dass bis zum Vorliegen der Testergebnisse Tierkörper aus verschiedenen Revieren nicht in Kontakt kommen und eine möglich Verschleppung des ASP-Virus über An- und Abfahren an einer Wildsammelstelle verhindert wird.

· Um eine dezentrale Aufbewahrung der frei zu testenden Wildkörper zu ermöglichen, sind Ihre Wildkammern bei hiesiger Veterinärbehörde unter der Hotline-Nr. 0271/333-1120 zu registrieren (melden). Sollten Sie die Registrierung bereits vor vielen Jahren beim Ausbruch der klassischen Schweinepest veranlasst haben, ist eine erneute Meldung nicht mehr erforderlich.

· Liegt Ihr Revier weder in der „Sperrzone II“ noch in der diese umgebenden „Sperrzone I“ gilt das NRW-weite ASP-Monitoring. Hier ist das Abwarten der Freitestung nicht verpflichtend.

Grundsätzlich gilt:

Alles, was in den Allgemeinverfügungen nicht verboten oder eingeschränkt wird, ist erlaubt!

Weiterhin gilt absolute Wachsamkeit in Ihren Revieren. Sollten Sie Wildschweinkadaver oder Kadaverreste bei Ihrer “orientierenden Nachschau“ an den Kirrungen und Suhlen im Revier auffinden, bitte ich Sie, dies unverzüglich an wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de, über die Hotline unter der Rufnummer 0271/333-1120 oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten über die Leitstellen der Polizei oder Feuerwehr zu melden. Die Tierkörper(-teile) werden durch mein amtliches Personal der Untersuchung im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg zugeführt. Ein eigenständiges Verbringen der Tierkörper nach Arnsberg ist zu unterlassen.

Für Rückfragen und Anregungen stehen wir Ihnen gern unter der oben benannten Hotline zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihr Team des Veterinäramtes

gez. Dr. Ludger Belke

Amtstierarzt/Amtsleiter

Ltd. Veterinärdirektor

https://www.siegen-wittgenstein.de/index.php?La=1&object=tx,3415.13999.1&kuo=2&sub=0